Startseite

EU Blue Card Eligibility Checker

Prüfen Sie in wenigen Schritten, ob Sie die Voraussetzungen für die EU Blaue Karte in Deutschland erfüllen.

1
2
3
4

1 Ihre Qualifikation

Mindestgehalt 2025

Allgemein: €45,300

Mangelberufe: €41,041.80

Bearbeitungszeit

Beschleunigtes Verfahren möglich: 3-4 Wochen

Gültigkeitsdauer

Bis zu 4 Jahre, verlängerbar oder Niederlassungserlaubnis nach 33 Monaten

Häufig gestellte Fragen

Was ist die EU Blue Card?

Die EU Blue Card ist eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern. Sie ermöglicht es qualifizierten Arbeitnehmern, in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Nach 33 Monaten (oder 21 Monaten mit deutschen Sprachkenntnissen B1) können Sie eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen.

Welche Berufe gelten als Mangelberufe?

Mangelberufe (mit niedrigerem Mindestgehalt) sind: IT-Berufe, Mathematiker, Naturwissenschaftler, Ingenieure aller Fachrichtungen und Ärzte. Für diese Berufe gilt 2025 ein Mindestgehalt von €41,041.80 statt €45,300.

Muss mein Abschluss in Deutschland anerkannt sein?

Ja, für die Blue Card muss Ihr ausländischer Hochschulabschluss entweder in Deutschland anerkannt sein oder einem deutschen Hochschulabschluss entsprechen. EU-Abschlüsse werden automatisch anerkannt. Die Anerkennung können Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beantragen.

Kann ich mit der Blue Card meine Familie nach Deutschland holen?

Ja, Ihre Ehepartnerin/Ihr Ehepartner und minderjährige Kinder können mit Ihnen nach Deutschland kommen. Für Ehepartner entfällt in der Regel die Voraussetzung deutscher Sprachkenntnisse. Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis.

Wie lange dauert der Antragsprozess?

Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren dauert die Bearbeitung in der Regel 3-4 Wochen. Ohne beschleunigtes Verfahren kann es 2-3 Monate dauern. Der Arbeitgeber kann das beschleunigte Verfahren gegen eine Gebühr beantragen.