Prüfen Sie in wenigen Schritten, ob Sie die Voraussetzungen für die EU Blaue Karte in Deutschland erfüllen.
Allgemein: €45,300
Mangelberufe: €41,041.80
Beschleunigtes Verfahren möglich: 3-4 Wochen
Bis zu 4 Jahre, verlängerbar oder Niederlassungserlaubnis nach 33 Monaten
Die EU Blue Card ist eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern. Sie ermöglicht es qualifizierten Arbeitnehmern, in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Nach 33 Monaten (oder 21 Monaten mit deutschen Sprachkenntnissen B1) können Sie eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen.
Mangelberufe (mit niedrigerem Mindestgehalt) sind: IT-Berufe, Mathematiker, Naturwissenschaftler, Ingenieure aller Fachrichtungen und Ärzte. Für diese Berufe gilt 2025 ein Mindestgehalt von €41,041.80 statt €45,300.
Ja, für die Blue Card muss Ihr ausländischer Hochschulabschluss entweder in Deutschland anerkannt sein oder einem deutschen Hochschulabschluss entsprechen. EU-Abschlüsse werden automatisch anerkannt. Die Anerkennung können Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beantragen.
Ja, Ihre Ehepartnerin/Ihr Ehepartner und minderjährige Kinder können mit Ihnen nach Deutschland kommen. Für Ehepartner entfällt in der Regel die Voraussetzung deutscher Sprachkenntnisse. Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis.
Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren dauert die Bearbeitung in der Regel 3-4 Wochen. Ohne beschleunigtes Verfahren kann es 2-3 Monate dauern. Der Arbeitgeber kann das beschleunigte Verfahren gegen eine Gebühr beantragen.